§ Das Jedermannsrecht ist in den skandinavischen Ländern (Ausnahme: Dänemark) gültiges Gewohnheitsrecht, das allen Menschen bestimmte
Rechte bei der Nutzung der Wildnis und unter bestimmten Voraussetzungen auch des privaten Landeigentums zugesteht.
Es geht deutlich über das in Deutschland bestehende Betretungsrecht hinaus.
In Schweden existiert kein Jedermannsrecht in schriftlicher Form, die Grenzen des Erlaubten sind allerdings in anderen Gesetzen festgelegt. In den 1940er Jahren kam in Schweden das Wort „allemansrätt“ in Gebrauch als Beschreibung dieser uralten Regeln. Erst 1944 kam ein kurzer Text ins Grundgesetz (Regeringsformen), der Jedermann den freien Zugang zur Natur garantiert.