§ Das Jedermannsrecht ist in den skandinavischen Ländern (Ausnahme: Dänemark) gültiges Gewohnheitsrecht, das allen Menschen bestimmte
Rechte bei der Nutzung der Wildnis und unter bestimmten Voraussetzungen auch des privaten Landeigentums zugesteht.
Es geht deutlich über das in Deutschland bestehende Betretungsrecht hinaus.
In Norwegen ist das Jedermannsrecht im „Gesetz über das Leben im Freien“ vom 28. Juni 1957 festgeschrieben.